LANDTAG VON BADEN- WÜRTTEMBERG
Petitionsausschuss -Der Vorsitzende
Stuttgart,17.04.2008
Telefon 0711 2063-525
Telefax 0711 2063-540
Aktenzeichen Petition 14/02334
E-Mail: petitionen@landtag-bwde
Petition 14/02334; Regine Bah u. a., 70734 Fellbach
Schulwesen, Gewicht der Schulränzen und Lehrbücher
Sehr geehrte Frau Bah,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihre Zuschrift vom 10.04.2008 beim Landtag von Baden-Württemberg vorliegt und vom Petitionsausschuss bearbeitet wird.
Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitions¬ausschuss beraten und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Petitionsausschuss von den im Gesetz über den Petitionsausschuss des Landtags und der Geschäftsordnung vorgesehe¬nen Rechten Gebrauch machen (z. B. Akten anfordern, Auskünfte von Behörden einholen, Ortsbesichtigungen vornehmen, Regierungsvertreter anhören).
Über die Erledigung der Petition werde ich Sie unterrichten.
Von Ihrem Wunsch um ein persönliches Gespräch habe ich Kenntnis genommen. Vorläufig sehe ich hierzu jedoch keine Notwendigkeit. Es erscheint vielmehr zweckmäßig, zunächst die Stellungnahme der Regierung zu der Petition abzuwarten. Danach wird zu prüfen sein, ob eine Unterredung mit Ihnen in der Sache weiterführt.
Eine persönliche Anhörung des Petenten vor dem Petitionsausschuss ist nur aufgrund eine entsprechenden Ausschussbeschlusses möglich. Ein Anspruch des Petenten hierauf besteht nach § 3 des Gesetzes über den Petitionsausschuss des Landtags allerdings nicht.
Ich bitte Sie, die Mitunterzeichner der Eingabe entsprechend zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Döpper
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 22. Februar 2009 um 12:45 Uhr